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Eigentum
Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln.
Beschreibung
Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen Rechtstitel voraussetzt; so kann beispielsweise ein gestohlener Gegenstand zwar im Besitz des Diebes sein, er ist aber nicht sein Eigentum. Der Eigentümer von Booten und Schiffen heißt Eigner, deren Zusammenschluss Eignergemeinschaft.
Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch im juristischen und ökonomischen Kontext streng von einander zu unterscheiden. So kann ein Gegenstand sich vorübergehend oder auf Dauer im Besitz einer anderen Person als des Eigentümers befinden (zum Beispiel bei einer Mietwohnung). Daneben wird der Begriff des Eigentums umgangssprachlich auch für das Objekt des Eigentums verwendet ("Das ist mein Eigentum.").
Der Begriff Eigentum wird meist nur in Gesellschaften oder Populationen gebraucht, in denen es eine rechtliche Unterscheidung von Eigentum und Besitz gibt. Den früheren Inuit-Populationen war beispielsweise der Begriff des Eigentums unbekannt. In sogenannten realsozialistischen Ländern hingegen gab und gibt es oft eine sprachliche, aber weder eine rechtliche Unterscheidung von Eigentum und Besitz, noch wiesen die in diesen Ländern als Eigentum ausgewiesenen Sachen die für das Eigentum charakteristischen ökonomischen Operationsmöglichkeiten (Beleihung, Pfändung, Vermietung, Verpachtung etc.) auf, es handelte sich dabei also stets um Besitz im engeren Sinne.
Außerdem kann unterschieden werden zwischen Privateigentum, Kapital, Vermögenswert, Gebrauchswert und Tauschwert von Eigentum.
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